9. Juni 2012

Die gemeine "Kampfradlerin"

The ordinary "fighting cyclist"

www.hamburgize.com / Stefan Warda
Hamburger "Kampfradlerin" im Einsatz

Fallbeispiel Hammer Straße in Wandsbek. Eine Radfahrerin radelt seelenruhig auf dem Gehweg. Auf ihrem Weg passiert sie eine Kita. Sie schmäht den angrenzenden "Radweg". Was ist hier geschehen? Der ein Meter breite "Radweg" ist für zunächst etwa zwanzig Meter immer noch benutzungspflichtig. Anschließend endet die Benutzungspflicht abrupt, aber es fehlt dort einerseits die sichere Aufleitung auf die Fahrbahn, andererseits parken zahlreiche Kampfparker ihre Autos illegal zwischen "Radweg" und Fahrbahn direkt angrenzend am "Radweg" oder auf dem "Radweg". Der "Radweg" ist dadurch unbrauchbar bzw. unbenutzbar. Die Radfahrerin will kurz nach der Kreuzung, an der sie bei Rot warten musste, nicht auch noch erneut anhalten am Ende des benutzungspflichtigen "Radweg"-Abschnittes, um sich dort umzuschauen, Autos Vorfahrt zu gewähren, vorbeifahren zu lassen und danach sicher auf die Fahrbahn zu wechseln. Intuitiv hält die Radfahrerin den notwendigen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos und fährt daher auf dem Gehweg - illegal. Übrigens ist das Parken auf dem Gehweg nicht freigegeben, es ist am Fahrbahnrand allerdings nicht verboten. Nochmals ganz deutlich: Die Autos dürfen allesamt legal am rechten Fahrbahnrand parken, kein Verkehrszeichen verbietet dies. Alle Welt regt sich über "Kampfradler" auf, Kampfparken wie hier ist gesellschaftlich absolut akzeptiert. Die Autos stehen hier seit Jahren tagtäglich rund um die Uhr. Eigentlich soll gemäß der Radverkehrsstrategie (siehe unten) "kritisches Parken neben Radwegen" unterbunden werden. In der Hammer Straße wurde lediglich die Benutzungspflicht aufgehoben - abschnittsweise. Resultat: Zum Schutze des illegalen und auch "kritischen" Parkens wird den Hamburgern zur Förderung des Radfahrens lediglich empfohlen die Fahrbahn zu benutzen.


Autoparken geht vor Radverkehrsförderung und Verkehrssicherheit

www.hamburgize.com / Stefan Warda
Hammer Straße / Pappelallee 2009. Das "Radweglein" ist noch voll benutzungspflichtig.

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Hammer Straße / Pappelallee 2012. Das "Radweglein" ist nur noch bis zu den Kampfparkern benutzungspflichtig.

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Welch ein Unsinn mit der Benutzungspflicht. Für wenige Meter sollen Radfahrer bis zu dieser stelle den "Radweg" benutzen. Ab hier müssen Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln, da auf diesem "Radweg" kein ausreichender Sicherheitsabstand von wenigstens einem Meter eingehalten werden kann.

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Kampfparken auf dem Gehweg: Kein Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf der Nebenfläche, andererseits ist das Parken auf der Fahrbahn durch kein einziges Verkehrszeichen verboten.

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Kampfparker - unbenutzbarer "Radweg"

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Kampfparker - unbenutzbarer "Radweg"

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Kampfparker - unbenutzbarer "Radweg"

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Radfahrerperspektive beim Fahrbahnradeln


Fallbeispiel Maienweg. Eine Radfahrerin radelt entspannt auf dem engen Gehweg. Viele angrenzende Grundstücke haben versteckt hinter Hecken Zugänge zu den Häusern. jeden Moment könte ein Anwohner auf den Gehweg treten. Was ist geschehen? Das "Radweglein" liegt unmittelbar neben legalisierten Parkplätzen, eine sichere Benutzung des Radweges ist gar nicht möglich, solange daneben Autos parken. Für Radfahrer ist das Radwegangebot eine böse Falle. An der Kreuzung wird die Radfahrerin ahnungslos auf den Radweg geleitet, der sich erst später als unbenutzbar entpuppt. Dort fährt die Radfahrerin dann auf dem Gehweg weiter - illegal. Zwar ist das "Radweglein" nicht mehr benutzungspflichtog, doch gilt nach der Radverkehrsstrategie für Hamburg, dass Verkehrsdefizite auszuschließen sind (siehe unten).


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Hamburger "Kampfradlerin" im Einsatz



Fallbeispiel Neuer Jungfernstieg unter der Verbindungsbahn. Radfahrerkolonnen radeln unentwegt in beide Richtungen auf einem schmalem Gehweg unter der Bahnbrücke hindurch. Für Fußgänger und Radfahrer ist hier jedoch wenig Platz gemeinsam. Was ist hier geschehen? Hier war einmal ein Radweg. Der wurde jedoch abgebaut, damit dort mehr Autoverkehr rollt auf einer weiteren Autofahrspur. Ein Widerspruch in sich ist das jedoch, denn die Veloroute, die unter der Bahnbrücke verläuft, soll doch eigentlich als Premiumradweg den Radverkehr bündeln, fördern, mehr Radfahrer anziehen, und daher auch gerade hier im Kreuzungsbereich besonders radfahrerfreundlich angelegt sein. Doch genau das Gegenteil ist passiert. Der einseitige Zweirichtungsradweg im Verlauf der Veloroute 4 verlaäuft vom Rathaus kommend zunächst auf der rechten Straßenseite am Binnenalsterufer, wechselt dann an der Kreuzung bei der Verbindungsbahnbrücke auf die linke Straßenseite, nach der Bahnbrücke geht es wieder auf die rechte Straßenseite, denn die Veloroute verläuft weiter auf der rechten straßenseite am Ufer der Außenalster. Für Radfahrer ist diese Verkehrsführung umständlich und zeitraubend. Es gibt keine Aufstellflächen für mehrere Radfahrer an den Wartepositionen vor den Ampeln. Der Radweg der Veloroute wurde so angelegt, als wenn je Ampelphase nur ein bis zwei Radfahrer vorbeikommen. Was machen die Radfahrer? Die überwiegende Zahl fährt statt zweimaligem Straßenseitenwechsel geraderaus weiter, auf dem schmalen Gehweg unter der Bahnbrücke. Die Fahrradstaffel der Hamburger Polizei sieht das nicht gern und macht dort ab und an Kontrollen. Was für ein Unsinn.

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"Kampfradler" im Einsatz

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"Kampfradlerinnen" im Einsatz






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Fallbeispiel Neuer Pferdemarkt. Radfahrer fahren hier auf dem Gehweg. Was ist geschehen? Der nur ein Meter breite benutzungspflichtige Radweg neben der Hecke wächst jedes Jahr regelmäßig zu. Dann ist der benutzungspflichtige Radweg unbenutzbar. Radfahrer müssten für die Wochen der Unbenutzbarkeit rechtzeitig eine Aufleitung auf die Fahrbahn eingerichtet bekommen. Doch statt ab dem unbenutzbarem Abschnitt umzukehren, zur letzten Ampel zurückzuschieben, auf Grün zu warten und anschließend sich auf die Fahrbahn einzufädeln fahren fast alle Radfahrer auf dem Gehweg weiter - illegal.


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"Kampfradler" im Einsatz auf dem Gehweg


Fallbeispiel Herrengraben. Eine Radlerin fährt seelnruhig geradeaus entlang des Herrengrabens. Doch Vorsicht. Sie hätte rechts abbiegen müssen.

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"Kampfradlerin" im Einsatz


Aus der Radverkehrsstrategie für Hamburg:
"1-12 Bei der Planung von Radverkehrsanlagen (Neubau und Grundinstandsetzung)
ist verstärkt darauf zu achten, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen des
Radverkehrs durch zu schmale Kfz-Parkstreifen oder fehlende Sicherheitsräume
zwischen parkenden Fahrzeugen und Radverkehrsanlage vermieden
werden. Ggf. muss das Parken neben dem Radweg durch straßenbauliche
Maßnahmen unterbunden werden, oder es ist eine andere Art der Radverkehrsführung
vorzusehen.
Die Verkehrsdirektion wird kritische Fälle legalen Parkens neben Radwegen
überprüfen und – in Abstimmung mit der BSU – nach geeigneten Lösungen
suchen. Zur Entschärfung der Parkproblematik sollen insbesondere in dichten
Wohngebieten verstärkt auch Möglichkeiten für kostenpflichtige Stellplätze
außerhalb des Straßenraumes geprüft werden.

1-9 Radwege ohne Benutzungspflicht sind keine Radwege 2. Klasse. Sie werden
von den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin genutzt und sollen
deshalb ebenfalls in einem Standard gemäß PLAST 9 ausgebaut oder instandgesetzt
werden, Verkehrssicherheitsdefizite sind auszuschließen. Radwege
ohne Benutzungspflicht sollen deshalb bei Unterschreiten der Anforderungen
entsprechend den Prioritätskriterien zur Aufstellung der Bauprogramme
ebenfalls eine hohe Dringlichkeit bekommen (vgl. 1-6). Ist eine Verbesserung
mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, sind andere Arten der Radverkehrsführung
zu untersuchen."



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