7. September 2011

Alljährliches Radvergnügen zum "Alstervergnügen" - keine Spur von Radverkehrsförderung in der "Umwelthauptstadt"

Ferdinandstor zum Alstervergnügen 2011: Hier möchte der Radfahrer nach links zum Glockengießerwall abbiegen, doch die Radwegbenutzungspflicht endet mitten auf der Kreuzung und der Radweg im Kreuzungsbereich ist zugestellt mit einer Bühne. Keine Wegweisung für den Radverkehr, keine Umleitung, nichts außer Ende der Radwegbenutzungspflicht! Der parallele Autoverkehr bleibt allerdings absolut uneingeschränkt.
Traditionell findet in der Hansestadt im September das große "Alstervergnügen" rund um die Binnenalster statt, das größte innerstädtische Volksfest in Hamburg. Betroffen davon sind an vier Tagen alle Straßen rund um die Binnenalster. Während einige Straßen komplett für den Straßenverkehr gesperrt sind, bleiben einige wichtige Hauptstraßen jedoch für den Autoverkehr durchgängig frei. So aber nicht für den Radverkehr. Für Radfahrer enden urplötzlich die Radwege oder Radfahrer werden auf dem noch benutzungspflichtigem Radweg mitten in das Menschengewühle geführt, wo dann die Radwegbenutzungspflicht endet. Wer dann, wie es die StVO vorschreibt, auf die Fahrbahn möchte, muss zusehen, wie er sich dorthin begibt. Streng genommen handelt es sich ohne Absperrung der Radwege immer noch um Radwege, auf denen das Alstervergnügenmenschengewühle nichts zu suchen hat. Allerdings hat stellt der schiebende Radfahrer dort eine Gefährdung für die anderen Fußgänger dar. Aber wer auch in den letzten beiden Wintern in Hamburg nicht auf das Fahrrad verzichtet hat, der weiß, wie er auf der Lombardsbrücke oder dem Ferdinandstor auf der Fahrbahn fährt. Es geht sogar ganz gut, wenn nicht manche rücksichtslose Autofahrer hupen, schikanieren und abdrängen würden. Die Hamburger Polizei, die für die Verkehrsanordnungen in Hamburg zuständig ist, beweist jedoch wieder mal zum diesjährigen Alstervergnügen, dass sie von der Radwegbenutzungspflicht viel zu wenig Ahnung hat.

Ferdinandstor zum Alstervergnügen 2010: Hier stand auch die Bühne auf dem Radweg, ohne ein Ende der Radwebenutzungspflicht oder einer Umleitung. Der Radfahrer musste auch damals auf die Fahrbahn ausweichen . . .

Ballindamm / Ferdinandstor mit Alstervergnügen 2010: Bühne auf dem benutzungspflichtigem Radweg

Neuer Jungfernstieg / Esplanade zum Alstervergnügen 2011: Kurz vor der Kreuzung beginnt für wenige Meterchen ein benutzungspflichtiger Radweg, aber dann endet die Benutzungspflicht, und Buden und Menschengewühle blockiert teilweise den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg auf der Lombardsbrücke

Lombardsbrücke / Neuer Jungfernstieg zum Alstervergnügen 2011: Der Radfahrer auf der Fahrbahn muss gut aufpassen, wenn er sich nach dem Ende der Radwegbenutzungspflicht auf die Fahrbahn begibt, da für ihn keinerlei Aufleitung vorgesehen ist und Autofahrer nicht mit ihm rechnen.

Lombardsbrücke / Neuer Jungfernstieg zum Alstervergnügen 2011: Mitten im Menschengewühle endet die Radwegbenutzungspflicht. Also ab auf die Fahrbahn.

Lombardsbrücke zum Alstervergnügen 2011: Überholende Kfz überfahren die durchgezogene Linie . . .

Lombardsbrücke / Ferdinandstor zum Alstervergnügen 2011: Viel los auf dem Radweg

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